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KREISBRANDINSPEKTIONMILTENBERG
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Thema – Geflügelpest
Verhalten als Feuerwehr im Zusammenhang mit der sog.
Vogel – Grippe
Verschiedene Anfragen von Feuerwehrführungskräften im Zusammenhang mit der Vogelgrippe nehme ich zum Anlass für diese Ausführungen.
Auch in unserem Landkreis laufen bereits Vorsorgemaßnahmen zu diesem Thema. Die zuständige Behörde ist das Landratsamt.
Hier wurde ein Krisenstab gebildet, der sich zuständigkeitshalber mit diesem ernsten Thema befasst.
Maßnahmen, die eventuell den Einsatz von Feuerwehren erforderlich machen könnten wurden mit mir abgestimmt. Ein Einsatz würde in erster Linie die Feuerwehren unserer Löschzüge Gefahrgut betreffen und wurde mit dessen Führungskräften, sowie mit den Führungsdienstgraden der Kreisbrandinspektion am Mittwoch den 22. Februar erörtert.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Feuerwehren im Bedarfsfalle für die Kreisverwaltungsbehörde und daher nur auf deren Weisung tätig werden. Selbstverständlich würden die zuständigen Feuerwehren der betroffenen Gemeinden bei Bedarf in den Einsatz mit einbezogen und entsprechend informiert und unterwiesen.
Derzeit gibt es jedoch keinen Anlass für die einzelnen Feuerwehren, in einen unkontrollierten Aktionismus zu Verfallen, nur weil dies in verschiedenen Nachbarlandkreisen auch so gehandhabt wird.
Ich bitte daher alle Verantwortlichen der Feuerwehren in unserem Landkreis, behaltet einen „ kühlen Kopf“ und vertraut darauf, dass die zuständigen Stellen sorgfältig alle weiteren Vorgehensweisen festlegen werden. Sollten Maßnahmen die Feuerwehren betreffen, so werden diese rechtzeitig informiert.
Miltenberg, den 24.02.2006 K.Brunner, Kreisbrandrat