Info des Bayerischen Innenministeriums zur Vogelgrippe vom 15. Februar 2006

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der Nachrichtenmeldungen befürchten einige Feuerwehren, bei Verdachtsfällen auf Vogelgrippe tätig werden zu müssen. Hierzu wird mitgeteilt, dass

1. keine konkrete Gefährdungslage besteht,

2. die kommunalen Feuerwehren grundsätzlich nur in Amtshilfe für die Gesundheitsverwaltung tätig werden würden,

3. die Zuständigkeit für die Festlegung der zu ergreifenden Maßnahmen bei den Gesundheitsbehörden liegt.

Feuerwehren, die aufgrund von Amtshilfeersuchen tätig werden, sollen sich dabei nach den Vorgaben der FwDV 500 richten und die ergänzenden Festlegungen der zuständigen Gesundheitsbehörde beachten (Schutzkleidung, Verhalten, Desinfektion).

Weitere Festlegungen sind derzeit nicht erforderlich, da keine akute Gefährdungslage in Bayern besteht.

 

Mit freundlichem Gruß

 

Dipl.-Ing. Dolle
Ministerialrat

Bayerisches Staatsministerium des Inneren
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